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Bewerbung
Das Generalsekretariat des Rates erhält eine Bewerbung um eine Stelle als Richter oder Generalanwalt beim Gerichtshof oder beim Gericht der Europäischen Union.
Weiterleitung der Bewerbung
Das Generalsekretariat leitet sie an den Ausschussvorsitzenden weiter.
Prüfung der Bewerbung
Der Ausschuss prüft die Bewerbung.
Er kann die Regierung des betreffenden Landes und den Bewerber um zusätzliche Informationen über die Bewerbung ersuchen.
Anhörung des Bewerbers
Der Bewerber wird sodann von den Mitgliedern des Ausschusses eine Stunde lang angehört. Handelt es sich um einen Antrag auf Wiederernennung eines bereits im Amt befindlichen Richters oder Generalanwalts, wird auf die Anhörung verzichtet.
Begründete Stellungnahme
Der Ausschuss gibt eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab, die den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten übermittelt wird.