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DER AUSSCHUSS

NACH ARTIKEL 255 DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION

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Vorbemerkung

Die Richter und Generalanwälte des Gerichtshofs und des Gerichts der Europäischen Union werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung des in Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses im gegenseitigen Einvernehmen ernannt.

Dieser Ausschuss wurde durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon geschaffen und hat zur Aufgabe, „vor einer Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten … eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters oder Generalanwalts beim Gerichtshof oder beim Gericht abzugeben“.

Der Ausschuss hat seine Tätigkeit am 1. März 2010 aufgenommen, nachdem die beiden Beschlüsse  Nr. 2010/124/EU und  Nr. 2010/125/EU vom 25. Februar 2010, mit denen der Rat der Europäischen Union zum einen die Arbeitsweise des Ausschusses geregelt und zum anderen den Vorsitzenden und die Mitglieder des ersten Ausschusses ernannt hat, in Kraft getreten waren.

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Die derzeitigen mitglieder des ausschusses: