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Legal notices: Accessibility statement - Über das Amt für Veröffentlichungen
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Erklärung zur Barrierefreiheit 2022

Erklärung zur Barrierefreiheit der Websites und Inhalte des Amts für Veröffentlichungen

Zuletzt aktualisiert: 20.12.2021

Einführung

Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union ist bestrebt, sein Informationsangebot allen Interessierten gleichermaßen zugänglich zu machen. Barrierefreiheit steht konzeptionell und gestalterisch im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Daher orientieren wir uns an universellen Design-Prinzipien, die allen Nutzer(inne)n unseres Portals unabhängig von der verwendeten Hardware eine fehlerfreie Darstellung und Benutzerführung bieten.

Als amtliches Verlagshaus der Europäischen Union befolgen wir die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang, um zu gewährleisten, dass die Veröffentlichungen und Websites der Europäischen Union für alle zugänglich sind, d. h. auch für Nutzer(innen) mit Seh- oder Hörbehinderungen oder kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen sowie für Nutzer(innen), die nicht über die neuesten Technologien verfügen. Der Zugriff auf unsere Webinhalte ist mit unterschiedlichen Geräten wie Desktop-Computern und Laptops oder internetfähigen Mobilgeräten möglich.

So gewährleisten wir Barrierefreiheit

  • Unser Internetangebot entspricht im Hinblick auf die Barrierefreiheit mindestens dem Standard WCAG 2.1, Stufe AA, punktuell sind jedoch Abweichungen aus gerechtfertigten technischen oder praktischen Gründen möglich.
  • Wir veröffentlichen eine Erklärung zur Online-Barrierefreiheit.
  • Wir erleichtern Nutzer(inne)n die Kontaktaufnahme zur Meldung etwaiger Zugänglichkeitsprobleme.
  • Alle unsere Verträge mit Diensteanbietern über die Webentwicklung und die Produktion von Veröffentlichungen enthalten Klauseln zur Gewährleistung der Barrierefreiheit.
  • Wir führen mit internen und externen Ressourcen Barrierefreiheitsprüfungen durch.

Compliance-Fristen

Neue Websites (Veröffentlichung ab dem 23. September 2018): 23. September 2019
Ältere Websites (Veröffentlichung vor dem 23. September 2018): 23. September 2020
Mobile Anwendungen: 23. Juni 2021

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Da unsere Website in den nachstehend aufgeführten Fällen den Anforderungen nicht entspricht, werden die in der Richtlinie (EU) 2016/2102 genannten Barrierefreiheitsnormen nur zum Teil erfüllt.

Ausnahmen

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang gilt nicht für die folgenden Websites und mobilen Anwendungen:

  • Vor dem 23. September 2018 veröffentlichte Dateiformate von Büroanwendungen (es sei denn, diese sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden Organisation wahrgenommenen Aufgaben erforderlich);
  • vor dem 23. September 2020 veröffentlichte Video- oder Audioaufzeichnungen oder andere zeitbasierte Medien;
  • Live-Video- oder ‑Audioaufzeichnungen oder andere zeitbasierte Medien;
  • Online-Karten, sofern bei Karten für Navigationszwecke die Hauptinformationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden;
  • Inhalte von Dritten, die von der betreffenden Organisation nicht finanziert oder entwickelt werden und nicht deren Kontrolle unterliegen;
  • Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können;
  • vor dem 23. September 2019 veröffentlichte Extranets und Intranets, d. h. Websites, die nur für eine geschlossene Personengruppe und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar sind, bis zu deren grundlegender Überarbeitung;
  • Archive, d. h. Websites und mobile Anwendungen, die nur Inhalte umfassen, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 überarbeitet oder aktualisiert wurden.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • Einige Beschriftungen (Labels) sind nicht klar. Das WCAG 2.1-Erfolgskriterium 3.3.2 (Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen) ist nicht erfüllt.
  • Bei einigen Schnittstellenkomponenten fehlen geeignete Fokusindikatoren. Das Erfolgskriterium 2.4.7 (Fokus sichtbar) ist nicht erfüllt.
  • Einige Fehlermeldungen sind nicht eindeutig mit formalen Kontrollen verknüpft. Das Erfolgskriterium 3.3.1 (Fehlererkennung) ist nicht erfüllt.
  • Einige Hypertexte und Linksätze sind nicht informativ. Das Erfolgskriterium 2.4.9 (Linkzweck) ist nicht erfüllt.
  • Einige Elemente sind nicht in die auf der Website verfügbaren Sprachen übersetzt. Das WCAG 2.1-Erfolgskriterium 3.1.2 (Sprache von Teilen) ist nicht erfüllt.
  • Für einige Bilder gibt es keine Textalternative. Das WCAG 2.1-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) ist nicht erfüllt.
  • Der Farbkontrast kann auf einigen Webseiten unzureichend sein. Das WCAG 2.1-Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast (Minimum)) ist nicht erfüllt.
  • Für einige Elemente werden nicht zulässige ARIA-Attribute verwendet; zudem sind sie nicht durch eine Screenreader-Software nachweisbar. Das WCAG 2.1-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) ist nicht erfüllt.
  • Einige Merkmale sind uneinheitlich benannt. Das Erfolgskriterium 3.2.4 (Kohärente Identifizierung) ist nicht erfüllt.

Barrierefrei zugängliche Dokumente

Die Websites des Amts für Veröffentlichungen dienen dem Zweck, Zugang zu amtlichen Veröffentlichungen der Europäischen Union zu gewähren. Auf unseren Websites werden verschiedene Arten von Dokumenten veröffentlicht, z. B. Amtsblätter, Rechtstexte, allgemeine Veröffentlichungen und Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge. Diese Veröffentlichungen liegen in verschiedenen Sprachen und Formaten vor; sie können heruntergeladen oder direkt auf dem Bildschirm angezeigt werden.

Unser Ziel ist es, EU-Veröffentlichungen allen Nutzer(inne)n zugänglich zu machen, auch solchen mit Seh- oder Hörbehinderungen oder kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen. Die vollkommen barrierefreie Zugänglichkeit bestimmter Inhalte ist aufgrund ihrer Art und Komplexität mitunter schwer zu gewährleisten; die Suche nach Lösungen für solche Schwierigkeiten ist jedoch eine unserer obersten Prioritäten.

Das Amt für Veröffentlichungen stellt Autoren und Urhebern digitaler Veröffentlichungen Leitlinien für die Barrierefreiheit zur Verfügung. Weitere Informationen: https://op.europa.eu/en/web/accessibility

Bei der Erstellung barrierefreier Websites und Inhalte lassen wir uns von vier Grundsätzen leiten:

1. Wahrnehmbarkeit

Webinhalte werden zur Wahrnehmung mit folgenden Sinnen bereitgestellt: Sehen, Hören und/oder Tasten.
Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche werden den Nutzer(inne)n auf möglichst effiziente Weise präsentiert.

  • Screenreader: Wenn man den Bildschirm abschaltet und anschließend versucht, nur mithilfe der Tastatur und der Vorleseanwendung auf der Seite zu navigieren, vermittelt dies einen Eindruck von den Schwierigkeiten, die Sehbehinderte bei der Nutzung einer Website haben.
  • Textalternative zu Abbildungen: Sämtliche Abbildungen, die nicht rein dekorativ sind, müssen mit einem Text zu deren Beschreibung versehen sein. Diese Beschreibung sollte mithilfe des alt-Attributs des img-Tags erstellt werden. Dieses Attribut wird Nutzer(inne)n mit assistiver Technologie vom Screenreader vorgelesen.
  • Farbkontrast: Der Begriff „Sehbehinderung“ bezieht sich nicht nur auf Blindheit, sondern auch auf andere Arten visueller Beeinträchtigung wie Sehschwäche oder Farbenblindheit. Daher sind Helligkeit und Kontrast bei der Gestaltung einer barrierefreien Website wichtige Aspekte. Ein Mindestkontrastverhältnis (zwischen Vorder- und Hintergrundfarben) von 4,5:1 ist obligatorisch für alle Textinhalte außer Überschriften oder großformatigen Texten, für die auch 3:1 akzeptabel sein kann.

2. Bedienbarkeit

Benutzeroberflächen, Bedienelemente und die Navigation müssen auf leichte Bedienbarkeit ausgerichtet sein.
Für manche Nutzer(innen) ist die Verwendung einer Maus nicht möglich bzw. eine Maus nicht verfügbar, sodass sie das Internet ausschließlich mithilfe der Tastatur nutzen.

Umsetzung dieses Prinzips

  • Tastatur: Alle Funktionen (einschließlich Links, Schaltflächen, Eingabefelder und sonstiger Interaktionsmöglichkeiten) müssen über die Tastatur zugänglich sein.

    Falls bei der Navigation mit der Tabulatorentaste bestimmte Elemente übersprungen oder nicht in logischer Reihenfolge hervorgehoben werden, sollte die Seite unter zweckmäßiger Auszeichnung (Markup) korrigiert werden (d. h. Überprüfung der zugrunde liegenden HTML-Struktur, Nutzung von CSS zur Kontrolle der visuellen Darstellung der Elemente oder Hinzufügung von Tab-Index-Attributen und erforderlichenfalls ARIA-Rollen).

    Internet-Browser und Betriebssysteme bieten auch Tastaturunterstützung und Spracherkennung (Spracheingabe) für die Nutzung von Websites und Diktierfunktionen.

3. Verständlichkeit

Das Informationsangebot und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
Die verwendete Sprache und die Website-Funktionen sollten für die Mehrzahl der Nutzer(innen) klar verständlich sein.

Umsetzung dieses Prinzips

  • Sprache der Seite: Geben Sie die Sprache der Seite mit dem Sprachattribut an (z. B. <html lang ="en">). Auf Seiten mit mehrsprachigen Inhalten muss auch jedes Element angegeben werden, bei dem eine andere Sprache als die Standardsprache verwendet wird. So können Screenreader in korrekter Aussprache vorlesen.
  • Wortwahl: Vermeiden Sie eine mehrdeutige, hochtechnische, akademische oder unnötig komplizierte Ausdrucksweise. Dies hilft Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Verständnis komplexer Sätze und Fachbegriffe haben, und insbesondere Personen mit kognitiven Behinderungen.
  • Vorhersehbarkeit: Das Erscheinungsbild und das Funktionieren von Webseiten sind idealerweise vorhersehbar. Die wichtigsten Navigationslinks müssen immer in derselben Reihenfolge erscheinen, die Komponenten der Benutzeroberfläche müssen so reagieren, wie dies von der Mehrzahl der Nutzer(innen) – auch beim ersten Besuch – erwartet wird.

4. Robustheit

Webinhalte müssen mit einer Vielzahl von Browsern, Geräten und assistiven Technologien kompatibel sein.

Umsetzung dieses Prinzips

Parser: Bei in Markup-Sprachen wie HTML oder XML geschriebenen Inhalten sind Elemente in Tags eingefasst und nach ihren Spezifikationen geschachtelt, und die Kennungen sind eindeutig (sofern die Spezifikationen nichts anderes zulassen). Dies trägt zur Vermeidung von Fehlern und Problemen mit assistiven Technologien bei.

Bezeichnung, Funktion, Wert: Bezeichnung und Funktion aller Komponenten der Benutzeroberfläche können durch entsprechende Programmierung bestimmt werden, nutzerdefinierbare Zustände, Eigenschaften und Werte können durch entsprechende Programmierung festgelegt werden, und Benutzeragenten einschließlich assistiver Technologien werden über Änderungen dieser Elemente informiert.

Ressourcen

Sie haben die Möglichkeit, unsere nützliche Kurz-Checkliste für Barrierefreiheit herunterzuladen.

Lesen Sie auch die vollständige Anforderungsliste des Standards WCAG 2.1 des W3C.

Support

Sie können uns gerne kontaktieren, wenn Sie Zugänglichkeitsprobleme melden oder Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit unseres Portals vorbringen möchten. Erläutern Sie das Problem bitte so klar und genau wie möglich und geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit wir Ihnen umgehend antworten können.

Verfahren zur Durchsetzung der Barrierefreiheit:
Sollten Sie mit der Beantwortung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk.